Ruhensregelung

Die Ruhensregelung für ehemalige Zeitsoldaten wurde zum 1. Januar 2025 abgeschafft. 

Bis zu diesem Zeitpunkt wurden Übergangsgebührnisse von Zeitsoldaten der Bundeswehr gekürzt, um eine Doppelbesoldung aus öffentlicher Hand zu vermeiden.

Beziehst du also neben deinen Übergangsgebührnissen der Bundeswehr noch ein Erwerbseinkommen aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (Verwendungseikommen), so kommt bei dir die Ruhensregelung nicht mehr zum Tragen.

Du erhälst also deine vollen Übergangsgebührnisse zusätzlich zu deinem Gehalt aus dem öffentlichen Dienst.

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