Rentenanspruch

Für die Dienstzeit in der Bundeswehr erwerben FWDL und Soldaten auf Zeit einen gesetzlichen Rentenanspruch. Da es während der Dienstzeit keine Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse gibt, erfolgt deine Rentennachversicherung erst nach dem Dienstzeitende. Der Umfang der Nachversicherung richtet sich nach der Höhe deines während der aktiven Dienstzeit erzielten Brutto-Arbeitslohns sowie der Dauer deiner Übergangsgebührnisse.

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