Im Rahmen des Binnenarbeitsmarkts Bundeswehr (BiAMBw) können interessierte Teilnehmer mittels eines gesonderten
Orientierungspraktikums - unabhängig von der eigenen Statusgruppe - einen Einblick in andere Bereiche der Bundeswehr erhalten. Die Dauer des Praktikums soll
vier Wochen nicht überschreiten.
Die Teilnahme am Praktikum muss deiner Orientierung dienen. Darüber hinaus muss es in einer Dienststelle der Bundeswehr durchgeführt werden, die den von dir angestrebten Praktikumsinhalt vermitteln kann und möglichst nah zu deinem Wohn- oder Dienstort gelegen ist. Begründete Ausnahmen sind jedoch möglich. Ein absolviertes Praktikum hat zudem keinen Einfluss auf das Auswahl-, Assessment- oder Einstellungsverfahren und ersetzt dieses auch nicht.
Bei Interesse an einem Orientierungspraktikum musst du vor der Beantragung zunächst Kontakt zum
Berufsförderungsdienst sowie zur gewünschten Dienststelle aufzunehmen. Sofern dort ein Praktikum möglich ist, kann später eine entsprechende Kommandierung erfolgen.
Die Nutzung des Orientierungspraktikums führt
nicht zu einer Minderung, Kürzung oder Anrechnung auf deinen möglichen Anspruch zur Teilnahme an einem
Berufsorientierungspraktikum gem. § 7 Soldatenversorgungsgesetz (SVG).