Reservedienstleistende (RDL) können für im Rahmen einer
Übung geleistete Mehrarbeit eine finanzielle Vergütung oder einen Ausgleich in Freizeit beantragen. Eine Mehrarbeit liegt immer dann vor, wenn du die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden im Dienstbetrieb überschreitest. Ausgenommen von den Bestimmungen zur Mehrarbeit sind u.a. Auslandseinsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen sowie alle Übungs- und Ausbildungsvorhaben unter Einsatzbedingungen.
Berechnungsbasis für eine Stunde Mehrarbeit bildet die volle Zeitstunde. Bei einem Bruchteil von mindestens 30 Minuten wird aufgerundet, ansonsten abgerundet.
Ein
finanzieller Ausgleich kann dir allerdings nur gewährt werden, wenn die Mehrarbeit:
- schriftlich angeordnet bzw. genehmigt wurde,
- aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht durch Dienstbefreiung innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden kann und
- die sich aus der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ergebende Arbeitszeit um mehr als fünf Stunden im Kalendermonat (Mindeststundenzahl) übersteigt.
Eine Zahlung ist ausgeschlossen, wenn du bereits einen Auslandsverwendungszuschlag, Auslandszuschlag oder
Dienstgeld beziehst.
Die Höhe des finanziellen Vergütungsanspruchs richtet sich nach dem jeweiligen Dienstgrad und beträgt pro Stunde für:
- Grenadiere bis Hauptgefreite und entsprechende Dienstgrade - 10,07 Euro,
- Stabsgefreite bis Hauptfeldwebel und entsprechende Dienstgrade - 11,89 Euro,
- Stabsfeldwebel bis Hauptleute und entsprechende Dienstgrade - 16,33 Euro,
- Majore bis Oberste und entsprechende Dienstgrade - 22,49 Euro.