Leitende Angestellte sind Personen, die wesentliche Arbeitgeberbefugnisse übertragen bekommen haben. Hierzu zählen Einstellungs- und Entlassungsbefugnisse, General- oder Handlungsvollmacht sowie Prokura. Aus diesem Grund entfallen für sie auch zahlreiche betriebsverfassungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Normen, die sonst bei allen anderen Angestellten zum Tragen kommen. So finden bei leitenden Angestellten beispielsweise die Bestimmungen des Kündigungsschutzes keine Anwendung.
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