Leitende Angestellte sind Personen, die wesentliche Arbeitgeberbefugnisse übertragen bekommen haben. Hierzu zählen Einstellungs- und Entlassungsbefugnisse, General- oder Handlungsvollmacht sowie Prokura. Aus diesem Grund entfallen für sie auch zahlreiche betriebsverfassungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Normen, die sonst bei allen anderen Angestellten zum Tragen kommen. So finden bei leitenden Angestellten beispielsweise die Bestimmungen des Kündigungsschutzes keine Anwendung.
Ihre Meinung zählt!
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich kurz die Zeit nehmen, um Dienstzeitende.de als Jobbörse zu bewerten.
Jetzt DZE bewertenJob- und Bildungsmesse
Entdecke auf der SOLDATA bundesweit und rund um die Uhr attraktive Arbeitgeber und Bildungsanbieter für deine Karriere nach der Bundeswehr.
Mehr InfosMelde dich kostenlos
als aktiver oder Ex-Soldat an.
Hinterlege dein Profil
und deine Interessen.
Erhalte direkte Job-Anfragen
von Arbeitgebern.