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Heranziehungsbescheid

Mit dem Heranziehungsbescheid werden Reservedienstleistende zur Ableistung von Einzelübungen bzw. Reservedienstleistungen einberufen. Er wird durch das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr erstellt und per Einschreiben versendet. Die Erstellung des Heranziehungsbescheides benötigt in der Regel mindestens vier bis acht Wochen, so dass eine Übung entsprechend frühzeitig geplant und vom Beorderungstruppenteil bzw. von der Einheit beantragt werden muss.

Neben dem Heranziehungsbescheid sind zudem einige Informationsschreiben, Antragsformulare für Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG), Meldebescheinigungen für die Kranken- und Rentenkasse sowie Bahngutscheine für die Dienstantrittsreise enthalten.

Dein Dienstverhältnis als Reservist beginnt mit dem im Bescheid festgelegten Zeitpunkt des Dienstantritts. Neben dem Zeitraum werden im Heranziehungsbescheid auch die Art der Übung, der genaue Truppenteil und der Standort benannt. Gegen den Heranziehungsbescheid kannst du beim Karrierecenter innerhalb einer gewissen Frist Widerspruch einlegen, so dass der Bescheid nicht sofort rechtskräftig ist.

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