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Wichtige Begriffe rund um das DZE

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Führungszeugnis

Bei bestimmten Tätigkeiten wird vom Arbeitgeber die Vorlage eines „polizeilichen" Führungszeugnisses gefordert. Damit soll sichergestellt werden, dass du als Bewerber keine Vorstrafen hast. Arbeitsrechtlich ist dieses Vorgehen jedoch umstritten und nur dann zulässig, wenn es für den Arbeitsplatz sowie die zu verrichtende Tätigkeit von Bedeutung ist.

Das Führungszeugnis muss gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses persönlich bei den örtlichen Meldebehörden (Stadt- oder Gemeindeverwaltung) beantragt werden. Im Anschluss wird vom Bundeszentralregister in Bonn ein Auszug über die gespeicherten Vorstrafen erstellt. Aufgeführt werden u.a. Verurteilungen zu Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten.

Bei Bewerbungen für den öffentlichen Dienst wird in der Regel ein amtliches Führungszeugnis mit einem erweiterten Inhalt gefordert. Dieses wird auf Antrag von dir unmittelbar an die Einstellungsbehörde übersandt. Auf Verlangen muss es dir zur Einsicht gegeben werden.
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