Ermessensfreistellung

Du hast grundsätzlich keinen Anspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst vor dem DZE. 

Nach § 7 Abs. 12 Soldatenversorgungsgesetz kann jedoch ausnahmsweise eine Freistellung gewährt werden, wenn sie für die Umsetzung des Förderplans zwingend erforderlich ist. Bei SaZ mit weniger als 20 Dienstjahren führt eine Freistellung zu einer entsprechenden Kürzung des Bezugszeitraums der Übergangsgebührnisse.

Nach § 16 Abs. 2 Berufsförderungsverordnung ist in den letzten drei Dienstmonaten (bei SaZ 20+ in den letzten sechs Dienstmonaten) eine Freistellung für eine BFD-Vollzeitmaßnahme möglich, sofern der Kursbeginn nicht verschoben werden kann, der Förderplan nicht verzögert wird und keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Die Entscheidung trifft das zuständige Karrierecenter auf Basis der Stellungnahme des nächsten Disziplinarvorgesetzten und im Einvernehmen mit der personalbearbeitenden Stelle.

Der Zeitraum kann in Abstimmung mit dem BFD durch Erholungsurlaub, Sonderurlaub oder Ausgleich für besondere zeitliche Belastungen um bis zu einen Kalendermonat verlängert werden.

Hinweis: Für "SaZ alter Art“ gilt eine Ermessensfreistellung innerhalb der letzten fünf Dienstmonate.

Jobchancen verdoppeln

Jetzt kostenlos als aktiver oder ehemaliger Soldat registrieren und Jobanfragen von Arbeitgebern erhalten.

zur Anmeldung

Weiterbildung über den BFD

Finde jetzt als Zeitsoldat die passende Aus- und Weiterbildung über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD).

zur Kurssuche

Job nach der Bundeswehr

Entdecke deutschlandweit Arbeitgeber, die gezielt ehemalige Soldaten als neue Mitarbeiter suchen.

Für Soldaten und Unternehmen

Als ehemaliger Soldat und Gründer der DZE GmbH hält euch unser Geschäftsführer Felix Klein über die Welt der Karriere nach der Bundeswehr auf dem Laufenden.
Felix Klein

Mitarbeiter gewinnen

Infos für Arbeitgeber

Kursteilnehmer gewinnen

Infos für Bildungsanbieter