Du hast grundsätzlich keinen Anspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst vor dem DZE.
Nach § 7 Abs. 12 Soldatenversorgungsgesetz kann jedoch ausnahmsweise eine Freistellung gewährt werden, wenn sie für die Umsetzung des Förderplans zwingend erforderlich ist. Bei SaZ mit weniger als 20 Dienstjahren führt eine Freistellung zu einer entsprechenden Kürzung des Bezugszeitraums der Übergangsgebührnisse.
Nach § 16 Abs. 2 Berufsförderungsverordnung ist in den letzten drei Dienstmonaten (bei SaZ 20+ in den letzten sechs Dienstmonaten) eine Freistellung für eine BFD-Vollzeitmaßnahme möglich, sofern der Kursbeginn nicht verschoben werden kann, der Förderplan nicht verzögert wird und keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Die Entscheidung trifft das zuständige Karrierecenter auf Basis der Stellungnahme des nächsten Disziplinarvorgesetzten und im Einvernehmen mit der personalbearbeitenden Stelle.
Der Zeitraum kann in Abstimmung mit dem BFD durch Erholungsurlaub, Sonderurlaub oder Ausgleich für besondere zeitliche Belastungen um bis zu einen Kalendermonat verlängert werden.
Hinweis: Für "SaZ alter Art“ gilt eine Ermessensfreistellung innerhalb der letzten fünf Dienstmonate.
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