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Bildungszuschuss

Alle Soldaten auf Zeit (SaZ), die ab dem 26. Juli 2012 zum SaZ ernannt wurden oder für die die "neuen" Förderungs- und Versorgungsansprüche gelten, erhalten während einer vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeitform zu den Übergangsgebührnissen einen Bildungszuschuss in Höhe von 25 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats. Dieser wird dir auf Antrag gewährt.

Dadurch können sich deine Übergangsgebührnisse (75 Prozent der letzten Dienstbezüge) während der Dauer der Bildungsmaßnahme auf insgesamt 100 Prozent deiner Dienstbezüge des letzten Monats erhöhen.

Einkünfte aus einer geförderten Bildungsmaßnahme (z.B. Azubi-Gehalt) werden jedoch auf den Bildungszuschuss bis zu dessen Höhe angerechnet.

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