Ähnlich einem
Dienstzeugnis ist das
Arbeitszeugnis eine vom Arbeitgeber schriftlich fixierte Bewertung der geleisteten Arbeit und muss dem Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Das Arbeitszeugnis hat dabei Angaben über die Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) zu enthalten, kann sich auf Verlangen aber auch auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
Das qualifizierte
Arbeitszeugnis ist im Rahmen deines Bewerbungsverfahrens ein wichtiges Auswahlinstrument für den neuen Arbeitgeber. Es enthält die Beurteilung deiner beruflichen Leistungen und deines persönlichen Verhaltens während deiner früheren Beschäftigung. Somit ist es ein wesentlicher Bestandteil der
Bewerbungsunterlagen.
Das Zeugnis muss wohlwollend, klar und verständlich formuliert sein und darf keine doppeldeutigen Formulierungen enthalten. Obwohl das
Arbeitszeugnis wahr sein muss und alle erforderlichen Tatsachen für eine Gesamtbeurteilung zu enthalten hat, darf es dir das berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren. Daher sind negative Bemerkungen bzw. Beurteilungen unzulässig, sofern sie nicht für den gesamten Zeitraum des Arbeitsverhältnisses charakteristisch waren.