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Unterschied gehobener und höherer Dienst

Unterschied gehobener und höherer Dienst

Was fast gleich klingt, ist letztendlich doch sehr unterschiedlich: der höhere und der gehobene Dienst. Beide Amtsbezeichnungen werden oft miteinander verwechselt. Damit sich Zeitsoldaten mit Interesse an einer Karriere im öffentlichen Dienst besser zurechtfinden, haben wir einmal beide Laufbahnen miteinander verglichen.

Gehobener Dienst - viele Möglichkeiten

Die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes unterteilt sich in den technischen Dienst, den nichttechnischen Dienst und in den Dienst mit besonderer Fachrichtung. Technischer Dienst wird beispielsweise bei der Feuerwehr geleistet. Nichttechnischer Dienst umfasst hingegen eher den Verwaltungsdienst. Der gehobene Dienst mit besonderer Fachrichtung richtet sich beispielsweise an Bibliothekare/innen, Winzer/innen oder auch an Sozialarbeiter/innen.

Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes arbeiten nicht nur auf der Sacharbeiterebene, sondern auch auf der Ebene der Leitung von Sachgebieten oder als Amtsleiter bzw. Dezernent. Nicht selten vertreten obliegt ihnen der Stellvertretungsposten des Dezernats- oder Referatsleiters. Der gehobene Dienst umfasst die Gehaltsstufen 9 bis 12 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst). In der Bundeswehr entspricht die Dienstgradgruppe der Offiziere vom Leutnant bis zum Stabshauptmann dem gehobenen Dienst. Über den Zulassungs- oder den Eingliederungsschein, den jeder (SaZ > 12) über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) beantragen kann, ist es möglich, nach Ablauf der Dienstzeit in die Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes zu wechseln.

Was den Verdienst anbelangt, sind dem gehobenen Dienst die Besoldungsgruppen A9 bis A13 des Bundesbesoldungsgesetzes zugeordnet. Beamte der Besoldungsgruppen A9 und A10 werden als Inspektor bzw. Oberinspektor bezeichnet. Die Besoldungsgruppen A11, A12 und A13 erhalten die Bezeichnungen Amtmann/frau, Amtsrat und Oberamtsrat. Um für den Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes mit Studium zugelassen zu werden, wird in einigen Fällen die Fachhochschulreife, meist jedoch die Hochschulreife gefordert.

Höherer Dienst - Chefposten inklusive

Der höhere Dienst stellt in der Bundesrepublik die höchste Beamtenlaufbahn dar. Der höhere Dienst umfasst die Gehaltsstufen 13 bis 16 TVöD. Mit der Einstiegsbesoldungsgruppe A13 erhalten Beamte die Bezeichnung des Rates, z.B. Studienrat oder Amtsrat. Beamte der Besoldungsgruppe A15 werden als Direktor, Beamte der Besoldungsgruppe A16 als leitender Direktor bezeichnet.

Um in die Laufbahn des höheren Dienstes einsteigen zu können, muss ein Masterabschluss einer Universität oder ein akkreditierter Masterabschluss einer Fachhochschule nachgewiesen werden. Offiziere der Bundeswehr sind den Beamten des höheren Dienstes ab der Dienstgradgruppe Major und aufwärts gleichgestellt. Soldaten auf Zeit, die nach ihrer Dienstzeit direkt in den höheren Dienst einsteigen wollen, müssen in der Regel ein zweijähriges Referendariat absolvieren, was einem verwaltungstechnischen Vorbereitungsdienst entspricht. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Referendariats erfolgt meist eine dreijährige Probezeit, die je nach Bundesland auch verkürzt werden kann. Nach der Probezeit werden Beamte und Beamtinnen des höheren Dienstes in der Regel auf Chefdienstposten, beispielsweise als Amts-, Dezernats- oder Referatsleiter/innen eingesetzt.

Für eine Verwendung im höheren Dienst nach der Bundeswehr werden für Zeitsoldaten keine Stellen vorbehalten. Dementsprechend können E-Schein und Z-Schein für diese Laufbahn nicht verwendet werden.

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https://www.rheinmetall.com/de/karriere/rheinmetall-als-arbeitgeber/menschen-projekte/karriere-extra-soldaten
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