Als Zeitsoldat mit mehr als vier Jahren Dienstzeit erhältst du nach
deiner Entlassung aus der Bundeswehr, aufgrund des
Ablaufs der Verpflichtungszeit oder einer
Dienstunfähigkeit, sogenannte
Übergangsgebührnisse.
Die Zahlung der Übergangsgebührnisse beginnt in dem Monat, der deinem Dienstzeitende folgt und liegt grundsätzlich bei
75 Prozent deiner letzten Brutto-Dienstbezüge als Soldat inklusive Stellen- und Amtszulagen sowie dem Familienzuschlag (Stufe 1). Der Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse hängt von der geleisteten Dienstzeit ab und beträgt zwischen 12 und 60 Monate nach dem Dienstzeitende.
Bei
SaZ "neuer" Art können sich die Übergangsgebührnisse im Zeitraum einer geförderten Bildungsmaßnahme in
Vollzeitform - auf Antrag - um einen
Bildungszuschuss in Höhe von 25 Prozent auf insgesamt
100 Prozent der letzten Brutto-Dienstbezüge erhöhen. Ein Einkommen aus der Bildungsmaßnahme führt jedoch zu einer Minderung des Bildungszuschusses.
Bei
SaZ "alter" Art erhöhen sich die Übergangsgebührnisse während einer geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeitform auf insgesamt
90 Prozent der letzten Brutto-Dienstbezüge. Sofern ein Einkommen aus der Bildungsmaßnahme die
Hinzuverdienstgrenze übersteigt, werden die Übergangsgebührnisse auf 75 Prozent der letzten Brutto-Dienstbezüge gekürzt.
Mit unserem
DZE-Online-Rechner erhältst du eine erste
Orientierungshilfe über die monatliche Auszahlungshöhe deiner Übergangsgebührnisse ohne Berücksichtigung von Minderungsgründen.
Ein Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im
öffentlichen Dienst kann im Rahmen der
Ruhensregelung zu deutlichen Abzügen bei deinen Übergangsgebührnissen führen. Sonstige Erwerbseinkommen aus der Wirschaft oder Selbständigkeit haben hingegen keine Auswirkung auf deine Dienstzeitversorgung.