Dezember 2017: Übergangsbestimmungen enden:
Wer als Soldat auf Zeit gerade
ernsthaft über eine Verkürzung der Dienstzeit nachdenkt, der sollte sich mit seinem
Verkürzungsantrag definitiv beeilen. Denn zum Jahresende laufen die Sonderregelungen
in Bezug auf die Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei einer
Dienstzeitverkürzung nach § 40 Absatz 7 Soldatengesetz - also mit „dienstlichem
Interesse" - aus. Wird ein entsprechender Verkürzungsantrag noch bis zum 31.
Dezember 2017 gestellt, darf der Zeitsoldat im Erfolgsfall seine BFD-Ansprüche
sowie die Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen des ursprünglich
festgesetzten SaZ-Status behalten. Verkürzt also beispielsweise ein SaZ 12 „alter"
Art seine Dienstzeit um drei Jahre, so hat er bisher die Leistungen als SaZ 12
behalten und wurde nicht wie ein SaZ 9 behandelt. Ihm wurden in diesem Fall die
Übergangsgebührnisse für volle 36 Monate statt für 21 Monate ausbezahlt, die dem
SaZ 9 „alter" Art normalerweise zustehen würden. Auch die BFD-Ansprüche lagen so
deutlich höher.
Gerade bei den SaZ „alter" Art war dies aufgrund der stufenweise angelegten Förderansprüche und Dienstzeitversorgung ein enormer Vorteil. Diese finanziell großzügige Regelung endet nun zum Jahresende und wird nicht mehr verlängert. Ab 2018 erhalten alle Zeitsoldaten im Falle einer Dienstzeitverkürzung nach § 40 Absatz 7 Soldatengesetz nur noch die jeweiligen BFD-Ansprüche, Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen für den nach der Verkürzung geltenden SaZ-Status.
Gerade bei den SaZ „alter" Art war dies aufgrund der stufenweise angelegten Förderansprüche und Dienstzeitversorgung ein enormer Vorteil. Diese finanziell großzügige Regelung endet nun zum Jahresende und wird nicht mehr verlängert. Ab 2018 erhalten alle Zeitsoldaten im Falle einer Dienstzeitverkürzung nach § 40 Absatz 7 Soldatengesetz nur noch die jeweiligen BFD-Ansprüche, Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen für den nach der Verkürzung geltenden SaZ-Status.
Die bisherigen Übergangsbestimmungen
stammen übrigens noch aus dem Bundeswehrreform-Begleitgesetz von 2012, um Zeitsoldaten
die Entscheidung zu einer Dienstzeitverkürzung zu erleichtern. Damals sollten
die Streitkräfte im Zuge verschiedener Maßnahmen rasch verkleinert werden. Verkürzungsanträge
wurden besonders bei Mannschaftsdienstgraden und Unteroffizieren oft einfach
durchgewunken. Allerdings hat sich die politische und personelle Situation seitdem
stark verändert. Aktuell soll die Bundeswehr auf knapp 200.000 Soldaten
anwachsen, so dass eine Dienstzeitverkürzung mit „dienstlichem Interesse" für
Soldaten auf Zeit in den meisten Fällen heute kaum mehr möglich ist. (sg)
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