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Kostenerstattung BFD: Warum muss das so kompliziert sein?

Kostenerstattung BFD: Warum muss das so kompliziert sein?

An den unterschiedlichsten BFD-Maßnahmen teilzunehmen ist eine tolle Sache und bringt die meisten Zeitsoldaten bei der Karriere nach der Bundeswehr wirklich weiter. Doch spätestens bei der Frage, wie die Kosten am besten abgerechnet werden können, kommt es oft zu Unstimmigkeiten oder gar Frust. Insbesondere dann, wenn bei anderen Kameraden ganz andere Zahlungsmodalitäten genehmigt wurden.

Fakt ist, dass erstattungsfähige Kosten für die Teilnahme an einer BFD-Maßnahme innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme schriftlich beim Berufsförderungsdienst (BFD) geltend zu machen sind. Das ist so in der Berufsförderungsverordnung (BföV) geregelt. Nur leider wird dieser knappe Satz an den verschiedenen Karrierecentern offensichtlich ganz unterschiedlich ausgelegt. Das führt dazu, dass manche Soldaten auf Zeit das Geld einer mehrmonatigen Bildungsmaßnahme erst nach Abschluss geltend machen können, während der Kamerad im gleichen Kurs die Teilrechnungen des Bildungsanbieters problemlos bei seinem BFD-Berater einreichen kann.

Direktabrechnung von Kursgebühren möglich

Richtig spannend wird es dann, wenn die Maßnahme gleich mehrere Jahre dauert und tausende von Euro kostet. Denn die wenigsten Soldaten haben so viel Geld auf der hohen Kante, um hier in Vorleistung gehen zu können. Zwar gibt es die Möglichkeit der so genannten Direktabrechnung, doch wird diese normalerweise nur bei Bildungsmaßnahmen am Ende und nach der Dienstzeit - also nach § 5 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) - genehmigt. Bei der Direktabrechnung kann die (Teil-)Rechnung vom Bildungsunternehmen direkt beim Berufsförderungsdienst eingereicht werden und wird von dort bezahlt. Man muss also nicht erst das Geld aus der eigenen Tasche zahlen und hoffen, dass man es vom BFD im Anschluss möglichst rasch zurückbekommt.

Unterschiedliche Handhabung bei der Kostenerstattung

Ich habe selbst schon an einigen externen BFD-Maßnahmen teilgenommen und innerhalb meiner Kurse die verschiedensten Fälle gesehen. Einige Kameraden konnten die Kosten einfach vorab einreichen, andere per Direktabrechnung und wieder andere mussten das Geld zunächst erst mal selber vorstrecken. Noch ein weiterer Kursteilnehmer hat die gleiche Summe wiederum in verschiedenen Teilbeträgen über mehrere Monate zurückerstattet bekommen. Er musste sich vom seinem BFD-Berater sogar anhören, dass das eine großzügige Einzelfallentscheidung gewesen sei und er über eine BFD-Förderung überhaupt froh sein solle.

Bei der Abrechnung gab es dann die nächsten Überraschungen. Denn einige der Kameraden brauchten nur die Rechnung zum BFD-Bearbeiter schicken, während andere einen schriftlichen Antrag stellen und die Abbuchung der Bildungskosten zusätzlich per Kontoauszug nachweisen mussten. Auch hier herrschte ein völliges Durcheinander - je nach BFD-Standort oder Karrierecenter. Und mein Beispiel ist kein Einzelfall!

Warum kann es nicht eine unbürokratische BFD-Regelung zur Kostenerstattung geben, die bundesweit von allen Standorten auch wirklich einheitlich umgesetzt wird? Und warum wird die Direktabrechnung nicht endlich flächendeckend für sämtliche BDF-Maßnahmen eingeführt? Denn das könnte den meisten Soldaten - und natürlich auch den BFD-Beratern - die Abrechnung erheblich erleichtern und das leidige Thema Kostenerstattung ein für alle Mal beenden. Immerhin würde dies die Attraktivität der Berufsförderung noch weiter steigern. Doch leider hat man die große Chance vertan, die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen zu ändern und gleich in der neuen Berufsförderungsverordnung zu verankern. Aber vielleicht steuert man hier noch nach. Lassen wir uns überraschen!
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