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Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin

Klosterstraße 59, 10179 Berlin
030 / 90203917§ Impressum
Senatsverwaltung für Finanzen: Oberste Finanzbehörde mit den ihr nachgeordneten örtlichen Behörden, den Finanzämtern. Voraussichtlich im Mai 2025 schreiben wir unser Ausbildungsangebot und das duale Studienangebot erneut für den Ausbildungsstart 2025 aus.

Über uns

Die Berliner Verwaltung ist die größte Arbeitgeberin in der Region. Rund 140.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung sorgen täglich dafür, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für 3,7 Millionen Menschen funktioniert. Dazu gehört auch die Berliner Steuerverwaltung einschließlich der Berliner Finanzämter. Steuern sind wichtig, um Staatsausgaben zu finanzieren. In den 24 Berliner Finanzämter werden Steuern festgesetzt und zu erhoben. Denn nur wenn alle ihren gerechten Beitrag leisten, sind öffentliche Leistungen wie Bildung, Sicherheit oder medizinische Versorgung finanziell gesichert und für jeden zugänglich. Die Steuerverwaltung des Landes Berlin stellt in 2025 ca. 220 Steueranwärterinnen und -anwärter (Ausbildung) und 250 Finanzanwärterinnen und -anwärter (duales Studium) ein.

Karriere ist wichtig, aber nicht alles im Leben. Familie und Privatleben sind mindestens genauso essentiell wie der Beruf. Deshalb wird die Work-Life Balance in der Berliner Steuerverwaltung großgeschrieben. Um beides miteinander in Einklang zu bringen, bieten wir all unseren Beschäftigten Eltern-Kind-Arbeitsplätze und die Wahrnehmung von Elternzeit. Nach Abschluss der Ausbildung/ des dualen Studiums besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Homeoffice sowie flexible Teilzeitmodelle und Arbeitszeitvarianten in Anspruch zu nehmen.

Die Aufgabenbereiche in der Steuerverwaltung sind vielseitig. Als Finanzwirtin bzw. Finanzwirt und als Diplom-Finanzwirtin bzw. Diplom-Finanzwirt ist sowohl eine Tätigkeit im Innen- als auch im Außendienst eines Berliner Finanzamtes möglich. Dabei werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen geprüft und die Steuern nach Maßgabe der Gesetze festgesetzt.