Erstellen Sie jetzt kostenlos Ihren Bildungsplan!
Ihre vorhandenen Qualifikationen
Datum auswählen

Kurssuche:

Anbietersuche:

A B C D E F G H I J K L M N O
P Q R S T U V W X Y Z Alle

DZE-Interview

Erfahrene Entscheidungsträger & ehemalige Zeitsoldaten berichten, worauf es beim Übergang ins Zivile ankommt. Zu den Interviews
Spezialisten für Arbeitssicherheit
 
Als Vorstandsfahrer unterwegs
 
Studium für Feldwebel
 
Arbeiten auch nach Dienstschluss

Wegweisend für die Karriere nach Dienst.

Juli 2012: Neuerungen der BFD-Förderung im Überblick

Das eigentlich bereits zum 1. Juli 2012 erwartete und in den letzten Monaten teilweise heftig kritisierte Bundeswehrreformbegleitgesetz (BwRefBeglG) lässt trotz des Bundestagsbeschlusses vom 15. Juni 2012 weiter auf sich warten. Da die geplanten Änderungen im Bereich der BFD-Ansprüche mittlerweile konkrete Züge angenommen haben, nutzt DIENSTZEITENDE die Zeit, um bereits vorab einen Ausblick auf die wichtigsten Kernpunkte des neuen Förderungsrechts zu geben.

Zukünftig wird sich die Berufsförderung ausschließlich auf die Zeit nach dem Dienstzeitende verlagern, da der bisherige Anspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst ersatzlos gestrichen wird. Zwar können Soldaten im Rahmen ihres Förderplans auch weiterhin an kostenlosen internen sowie entsprechenden externen Bildungsmaßnahmen dienstzeitbegleitend teilnehmen, jedoch ist dies nur nach Absprache und mit Zustimmung durch die Dienststelle sowie dem Berufsförderungsdienst (BFD) möglich. Die eigentlichen Förderansprüche sollen nämlich erst nach der Entlassung aus der Bundeswehr greifen. Flankierend dazu werden die Zeiträume der Förderung von beruflicher Aus- und Weiterbildung ebenfalls weiter ausgedehnt. Der Anstieg der Förderungsdauer erfolgt dabei linear und in Abhängigkeit zur Verpflichtungszeit der Soldaten.

Wie die finanziellen Mittel für externe Bildungsmaßnahmen im Detail aussehen werden ist zurzeit noch nicht ganz klar. Allerdings wird es mit dem neuen Gesetz vermutlich nur noch einen großen Fördertopf geben. Aus den verschmolzenen finanziellen Ansprüchen werden dann die möglichen dienstzeitbegleitenden Aus- und Weiterbildungen sowie die Förderung nach der Dienstzeit gemeinsam bezahlt und nicht mehr wie bisher getrennt behandelt.

Da die neuen gesetzlichen Regelungen nur für die Soldaten zutreffen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzestextes zum Soldaten ernannt werden, wird es zu einer parallelen Anwendung des alten und des neuen Förderungsrechts kommen. Bei den bisherigen Zeitsoldaten bleibt alles wie gehabt.


Die wichtigsten Änderungen der Berufsförderungs- und Dienstzeitversorgungsansprüche im Überblick.

 

Quelle: Gesetzentwurf zum Bundeswehrreformbegleitgesetz vom 18.04.2012

 

 

„Ich studiere als SaZ. Wenn ich fertig bin, hab´ ich gleich zwei Titel.“ Jens, Minden