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DZE-Interview

Erfahrene Entscheidungsträger & ehemalige Zeitsoldaten berichten, worauf es beim Übergang ins Zivile ankommt. Zu den Interviews
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DBwV über die Änderung der BFD-Ansprüche

Der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) hat sich im Rahmen seiner Verbandsarbeit in den letzten Monaten sehr intensiv mit dem Reformbegleitprogramm, dem Herzstück der Bundeswehrreform, befasst. Schließlich verursacht der Gesetzentwurf des Bundesministers der Verteidigung nicht nur bei den älteren Zeit- und Berufssoldaten einen enormen Diskussionsbedarf. Herr Krämer, warum haben die geplanten Maßnahmen des Reformbegleitgesetzes auch spürbare Auswirkungen auf alle jüngeren Zeitsoldaten?

Herr Klein, durch die Verkleinerung der Streitkräfte reduziert sich der jährliche Regenerationsbedarf nach derzeitiger Planung auf ca. 13 000 Frauen und Männer. Trotzdem wird sich das Verhältnis im Personalgefüge zwischen Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit zukünftig zugunsten der Zeitsoldaten verschieben. Wegen der wachsenden Bedeutung von Soldaten auf Zeit und dem steigenden Konkurrenzkampf um geeignete Nachwuchskräfte muss die Bundeswehr für junge Frauen und Männer auch weiterhin ein interessanter Arbeitgeber bleiben. Daher sehen wir es vom Deutschen BundeswehrVerband als unsere Aufgabe an, den bisherigen Reformprozess aktiv mitzugestalten und Forderungen für einen attraktiven Soldatenberuf zu erheben. Dazu zählen natürlich ebenfalls die geplanten Optimierungen im Bereich der Berufsförderung und Dienstzeitversorgung.

Um den im Reformprogramm vorgesehenen Personalabbau zügig umsetzen zu können, versucht man aber nicht nur bei den älteren Berufssoldaten, sondern auch bei den Zeitsoldaten die dafür notwendigen Anreize zu schaffen. So sieht man im so genannten „Altersband I" vor, dass verifiziertes Personal, welches in der zukünftigen Struktur nicht mehr benötigt wird, die Bundeswehr auf Antrag früher als ursprünglich festgesetzt verlassen kann. Diese Zeitsoldaten würden dann die Berufsförderung, Übergangsbeihilfen und Übergangsgebührnisse erhalten, die sie am Ende der zunächst festgesetzten Dienstzeit erhalten hätten. Wie das Ganze konkret aussehen wird und wie viele SaZ von der Regelung betroffen sein könnten, bleibt jedoch noch abzuwarten.

Sieht die anstehende Reform eigentlich irgendwelche Neuerungen im Bereich des Soldatenversorgungsgesetzes bzw. bei den BFD-Ansprüchen vor?

Hier sind in der Tat erhebliche Änderungen geplant. Das Gesetz zur Begleitung der Bundeswehrreform befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. In Artikel 14 des Gesetzentwurfes, den man übrigens auf der Homepage des Bundestages als Drucksache 17/9340 finden kann, sind einige Änderungen des Berufsförderungsrechts vorgesehen. Allerdings möchte ich betonen, dass die wesentlichen Neuerungen nur für die Zeitsoldaten relevant sind, die erst nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes dazu ernannt werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die betreffenden Änderungen nicht für Kameraden gelten, die jetzt bereits den Status als Soldat auf Zeit besitzen. Da man einige Reformpunkte leider als Verschlechterung ansehen könnte, ist diese Regelung meines Erachtens gerecht: Für die Personengruppe der jetzigen Zeitsoldaten ändern sich die rechtlichen Bestimmungen also nicht. Beim vorliegenden Gesetzentwurf wird nämlich dem Gedanken Rechnung getragen, dass jeder die bekannten Ansprüche behält, mit denen er bereits während der gesamten Dienstzeit planen konnte.

Doch was wird sich für die zukünftigen Soldaten auf Zeit hauptsächlich verändern? Es wird keinen Freistellungsanspruch mehr am Ende der Dienstzeit für Bildungsmaßnahmen geben! Der Rechtsanspruch auf Berufsförderung verlagert sich nämlich in die Zeit nach dem Dienstzeitende. Allerdings wird natürlich auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, schon während der Dienstzeit bestimmte Qualifizierungsangebote zu nutzen. Parallel dazu wird für SaZ 4 der Berufsförderungsanspruch auf zwölf Monate erhöht werden. Eine weitere echte Neuerung ist, dass die Staffelungen der Berufsförderungsansprüche dann pro Dienstjahr vorgenommen werden. Somit wird es eine lineare Steigerung der Ansprüche zwischen SaZ 4 und SaZ 12 geben. Die Staffelung der Übergangsbeihilfe, also der so genannten Abfindung, wird in diesem Zuge ebenfalls neu geregelt. Darüber hinaus werden die Bezugszeiträume der Übergangsgebührnisse mit dem fertigen Reformbegleitgesetz angehoben und an die neuen Berufsförderungsansprüche angepasst. Schließlich greifen diese im Wesentlichen erst nach dem Ende der Dienstzeit. Anders geregelt werden soll auch die Höhe der Übergangsgebührnisse: Hier sind verschiedene Möglichkeiten zwischen 50 und 100 Prozent der letzten Dienstbezüge vorgesehen. So soll man zukünftig während einer geförderten Bildungsmaßnahme Übergangsgebührnisse in Höhe von 100 Prozent der letzten Dienstbezüge erhalten.

Momentan befindet sich der Gesetzentwurf im Zuge des weiteren Verfahrens gerade im Bundesrat und Bundestag. Sind denn Ihrer Einschätzung nach jetzt noch größere Änderungen zu erwarten?

In Bezug auf die eben dargestellten Neuerungen gehe ich bei dem laufendem Gesetzgebungsverfahren von keinen weiteren Änderungen aus.

Neben dem Reformbegleitprogramm liegt dem DBwV ebenfalls die berufliche Aus- und Weiterbildung von Soldaten innerhalb der Bundeswehr am Herzen. Können Sie an dieser Stelle die Ziele der vom DBwV initiierten „Qualifizierungsoffensive" einmal kurz vorstellen?

Die Bildungslandschaft in Deutschland und Europa hat sich in den letzten zehn Jahren dramatisch verändert. Auch die Bundeswehr muss sich dieser Entwicklung stellen. Daher hat der DBwV diesbezüglich einige Forderungen formuliert. Es ist uns wichtig, dass die bei der Bundeswehr erworbenen beruflichen Qualifikationen auch im täglichen Dienst der Soldaten angewendet werden, damit die Kenntnisse bei weiteren Bildungsmaßnahmen und im späteren Berufsleben nach dem Dienstzeitende Berücksichtigung finden. Wichtig sind die zivile Anrechnung der Bundeswehrtätigkeit sowie die generelle zivile Anerkennung der bei der Bundeswehr erworbenen Bildungsabschlüsse. Militärfachliche Ausbildungen müssen zudem zu zivilberuflichen Abschlüssen führen. Zusätzlich sollten militärische Tätigkeiten und Qualifikationen wie beispielsweise bestimmte Lizenzen auch außerhalb der Bundeswehr Anerkennung finden. Denn eine militärische Tätigkeit muss dazu führen, dass spätere Bildungsabschlüsse einfacher erreicht werden können.

Der DBwV fordert daher eine Zertifizierungsstelle für zivilberufliche anerkennungsfähige Qualifizierungsprozesse bzw. Kompetenzen. Es ist nach unserem Verständnis notwendig, die zahlreichen Bildungseinrichtungen der Bundeswehr einer Art gemeinsamer Fachaufsicht zu unterstellen, um eine bessere Koordinierung der Qualifizierungen und Abschlüsse zu ermöglichen. Die Bundeswehr beabsichtigt für diese Aufgaben die Einrichtung eines Bildungszentrums der Bundeswehr. Und genau dieses Vorhaben wird auch vom Deutschen BundeswehrVerband ausdrücklich unterstützt. Zusätzlich muss die Bundeswehr an der Entwicklung und Anerkennung zivil anerkannter Berufsfelder beteiligt werden, da die zivile Qualifizierung auch an militärischen Ausbildungseinrichtungen möglich sein sollte. Deshalb sind die für die jeweiligen Lehr- und Ausbildungsmaßnahmen zu erstellenden Lehr- und Ausbildungspläne an den zivilen Maßstäben auszurichten. Ein Mehrbedarf an Ausbildungsstoff zur Höherqualifikation über den grundsätzlichen zivilen Maßstab hinaus muss im Einklang mit dem nächsthöheren Qualifikationsabschluss innerhalb des vergleichbaren zivilen Berufsbildes stehen.

Eine unserer zentralen Forderungen ist die Schaffung eines Bildungs- bzw. Qualifizierungspasses für alle Angehörigen der Bundeswehr. Er ist während der gesamten Dienstzeit so zu führen, dass alle Qualifikationen und berufspraktischen Tätigkeiten qualifiziert dokumentiert werden. Mit Hilfe des Bildungspasses wird nachgewiesen, welche notwendigen Voraussetzungen für weitere Qualifikationen bereits erfüllt sind. Außerdem kann damit ebenfalls der individuelle Bildungs- bzw. Handlungsbedarf aufgezeigt werden.

Im Rahmen des lebenslangen Lernens muss die Bundeswehr die Aufnahme eines berufs- bzw. dienstbegleitenden Studiums ermöglichen. Solche Studienangebote könnten zum Beispiel seitens der Universitäten der Bundeswehr allen Angehörigen der Bundeswehr offeriert werden. In diesem Zusammenhang müsste man zudem das System des e-learnings optimieren und ausweiten. Neben dem Fernstudium sollten alle Angehörigen der Bundeswehr auch die Möglichkeit erhalten, direkt an den Hochschulen der Bundeswehr Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu besuchen. Flankierend dazu sollte die „Selbstqualifizierung", also der Erwerb von Qualifikationen außerhalb des dienstlichen Rahmens, stärker unterstützt und dienstlich gefördert werden. Ein besonderes Augenmerk ist auf fremdsprachliche Qualifikationen zu richten, die ja schließlich ebenfalls bei der Bundeswehr erworben werden können. Dafür sind wenn immer möglich erforderliche Freiräume in der Dienstgestaltung zu schaffen.

Lassen Sie uns noch mal kurz den von Ihnen geforderten „Qualifizierungspass" aufgreifen. Wie kann man sich den Pass in der Praxis vorstellen?

Dieser Pass soll letztendlich eine Sammlung aller Qualifikationsnachweise, Zertifikate, Zeugnisse, vermittelter Fähigkeiten etc. sein. Dazu gehören unter anderem die in den Laufbahnausbildungen nachgewiesen Methodikausbildungen, Führungslehre usw. Darüber hinaus müssen sämtliche Beschreibungen der Lern- und Ausbildungsinhalte in einer der Wirtschaft und den Bildungseinrichtungen verständlichen Sprache dargestellt werden. Denn die Textbausteine sollen es allen im Bildungsprozess beteiligten Personen ermöglichen, eine klare Übersicht über bereits vorhandenes Wissen sowie erworbene Qualifikationen zu erhalten. Ferner können im Bildungspass Planungen ergänzt werden, so dass man an Hand der Unterlagen dem Betroffenen jederzeit verdeutlichen kann, wo er „bildungstechnisch" steht und wo sein ungefährer „Marktwert" für die freie Wirtschaft liegt. Man könnte darüber hinaus ebenso erkennen, wo gegebenenfalls noch Defizite vorhanden sind, die man anschließend in gemeinsamer Abstimmung mit der Truppe und dem Berufsförderungsdienst abstellen könnte. Zusätzlich besäße man im Hinblick auf ein späteres Bewerbungsverfahren bei einem zivilen Arbeitgeber einen guten Nachweis über die bisher erreichten Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Der Bildungs- und Qualifizierungspass stellt insgesamt gesehen eine gute Ergänzung der reinen Zeugnissen und Zertifikate sowie des Dienstzeugnisses dar!

Der Verband vertritt ja bekanntlich die Belange und Interessen aller Soldaten der Bundeswehr. Aber warum lohnt sich die Mitgliedschaft im DBwV daneben noch?

Es ist richtig: Der DBwV ist die Interessenvertretung der Soldatinnen und Soldaten. Mit unserer umfassenden Verbandsarbeit treten wir dabei gegenüber der Politik oder der Gesellschaft gezielt für die Interessen aller Angehörigen der Bundeswehr ein. Daher sollte man ruhig so solidarisch sein und unseren Verband als Mitglied unterstützen. Davon abgesehen haben die Verbandsmitglieder die Kameradschaften vor Ort, mit denen sie sich untereinander sehr gut austauschen und jederzeit über wichtige Neuerungen informieren können. Als Mitglied hat man außerdem den Anspruch auf eine Rechtsberatung durch unsere Bundesgeschäftsstellen. Zusätzlich kann vom DBwV auch Rechtsschutz gewährt werden. Wer möchte, kann als Mitglied an diversen Tagungen teilnehmen und natürlich erhält man das monatlich erscheinende Verbandsmagazin. Um das Ganze abzurunden bekommt man im DBwV zahlreiche günstige Angebote über unsere Förderungsgesellschaft. Ich denke doch mal, dass das vorerst genug gute Argumente für eine Mitgliedschaft im DBwV sind!

Welche speziellen Vorteile bietet der DBwV auch über das Dienstzeitende hinaus?  

Auch nach der Entlassung kann man sich als Mitglied weiterhin in rechtlichen Angelegenheiten beraten lassen. Sei es in Fragen rund um die Berufsförderung, die Dienstzeitversorgung, die Tätigkeit als Reservist - bis hin zu Rechtsschutz in den vorgenannten Angelegenheiten. Daneben kann man natürlich am Kameradschaftsleben teilnehmen und somit ein Stück weit den Bezug zur Bundeswehr halten. Das Magazin „Die Bundeswehr" wird unseren Verbandsmitgliedern nach Hause zugeschickt und die Förderungsgesellschaft hält auch für Reservisten gute Angebote in petto. Daher mein Rat: Bleiben Sie Mitglied, zumindest so lange Sie in irgendeiner Art und Weise einen Bezug zur Bundeswehr haben! Im Zweifelsfall ein Leben lang!  (sg)

 

Stand:

23.05.2012