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Eingliederungsschein

Als Soldat auf Zeit mit einer Dienstzeit von 12 und mehr Jahren hast du Anspruch auf einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein.

Der Eingliederungsschein, auch E-Schein genannt, hilft dir bei der Eingliederung in den öffentlichen Dienst. Für die Inhaber von Eingliederungs- oder Zulassungsscheinen sind durch den öffentlichen Dienst spezielle Stellen vorzusehen, auf die keine „zivilen" Mitbewerber eingestellt werden können. Dadurch bilden die Inhaber von E-Scheinen und Z-Scheinen im Rahmen des Auswahlverfahrens eine eigene Vergleichsgruppe.

Mit einem E-Schein kannst du auch deine Dienstzeit in der Bundeswehr um bis zu 1,5 Jahre verlängern, wenn absehbar ist, dass du innerhalb dieses Zeitraums auf einer öffentlichen Stelle zum Beamten ernannt werden kannst. Um finanzielle Nachteile aufzufangen, kannst du bei Ernennung zum Beamten bzw. Beamten auf Widerruf mit dem E-Schein bis zu 10 Jahre lang Ausgleichsbezüge erhalten. Dazu wird dir die Differenz zu den früheren Dienstbezügen ausbezahlt, sollte die Stelle im öffentlichen Dienst schlechter als dein alter Dienstposten besoldet sein. Dies ist besonders für dann interessant, wenn du während der Dienstzeit gut verdient hast und auf der neuen Stelle viele Jahre brauchst, um eine vergleichbare Besoldungsstufe zu erreichen.

E-Schein-Inhaber verlieren allerdings sämtliche Ansprüche auf Berufsförderung vor und nach dem Dienstzeitende. Außerdem wird die Übergangsbeihilfe (Abfindung) um 75 Prozent gekürzt. Die Übergangsgebührnisse entfallen beim Eingliederungsschein komplett.

Wiedereinsteller haben nur Anspruch auf den Eingliederungsschein, wenn ihnen nach Ablauf ihres früheren Dienstverhältnisses keine Übergangsgebührnisse zugestanden haben - also bei Verpflichtungszeiten weniger als SaZ 4 - oder das frühere Dienstverhältnis nach 12 oder mehr Jahren geendet hat.

Sofern der E-Schein nicht genutzt wird, kannst du ihn innerhalb von 8 Jahren nach Erteilung über den Berufsförderungsdienst an das Bundesverwaltungsamt zurückgeben. Die noch offenen Übergangsbeihilfen werden in diesem Fall nachbezahlt. Zudem lebt der Anspruch auf BFD-Förderung wieder auf.

Hier erfährst du mehr über die Vorteile des E-Scheins und die Unterschiede zum Z-Schein.

https://www.rheinmetall.com/de/karriere/rheinmetall-als-arbeitgeber/menschen-projekte/karriere-extra-soldaten
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