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Wichtige Begriffe rund um das DZE

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Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Grundsätzlich muss der Arbeitsvertrag nicht schriftlich fixiert sein und im Rahmen der Vertragsfreiheit kann auch der Inhalt frei geregelt werden, sofern kein Tarifvertrag diese Freiheit einschränkt und bestimmte Dinge wie z.B. zu leistende Wochenstunden oder der Jahresurlaub dort bereits branchenweit geregelt sind. Neben der Beachtung eines Tarifvertrages gilt es für dort nicht geregelte Dinge bestimmte gesetzliche Mindeststandarts einzuhalten, wie z.B. den Mindestlohn oder den mindestens zu genemigenden Jahresurlaub.

Folgende Punkte sollten, wenn möglich, immer in deinem Arbeitsvertrag geregelt sein: Beginn und ggf. die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Angaben über die Höhe und Fälligkeit deines Gehaltes, sonstige Nebenleistungen und finanzielle Zuwendungen, deine Arbeitszeiten, die Stellenbezeichnung oder Beschreibung der Tätigkeit, der genauen Arbeitsort, die Urlaubsregelung, die Dauer deiner Probezeit und Angaben zur Kündigung.

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