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Was steckt hinter der „Mini-Pension“ für SaZ 25?

Was steckt hinter der „Mini-Pension“ für SaZ 25?

Seit Einführung von Verpflichtungszeiten für Zeitsoldaten von bis zu 25 Jahren scheiden sich daran regelmäßig die Geister. Für die einen Soldaten ist der SaZ 25 total attraktiv, weil er Job-Sicherheit plus gute Bezahlung bedeutet. Für alle anderen Kameraden sind die langen Dienstzeiten hingegen völlig ausgeschlossen, da die späteren Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt entsprechend schlecht sind und eine erfolgreiche Wiedereingliederung nach der Bundeswehr zur Herausforderung wird. Beim Thema finanzielle Absicherung für SaZ 20+ stößt man jedoch immer wieder auf Unwissen.

Mit dem Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG) wurde am 23. Mai 2015 eine Art „Mini-Pension" für SaZ mit sehr langen Dienstzeiten eingeführt. Das klingt zwar zunächst recht spannend, entpuppt sich bei näherer Betrachtung aber rasch als besseres Hartz IV! So können alle SaZ 20+ nach dem Auslaufen der Übergangsgebührnisse einen so genannten Unterhaltsbeitrag beantragen. Dieser beträgt 75 Prozent der Mindestversorgung eines Soldaten im Ruhestand, welche gerade mal bei 65 Prozent der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 liegt. In Zahlen ausgedrückt bedeutet es, dass ein SaZ 20+ aktuell unter dem Strich mit maximal rund 1180 Euro rechnen könnte - und das brutto!

Unterhaltsbeitrag für SaZ 20+ nicht wirklich attraktiv

Damit nicht genug, besteht darauf auch kein automatischer Anspruch! Schließlich werden die wirtschaftlichen Verhältnisse des ehemaligen Zeitsoldaten bei der Bewilligung berücksichtigt. Entsprechende Ausführungsbestimmungen liegen derzeit noch nicht vor. Aber man muss hier bestimmt kein Hellseher sein, dass der Unterhaltsbeitrag vermutlich nicht gezahlt wird, wenn ein SaZ 20+ nach DZE in einen neuen Job wechselt oder vielleicht einen Ehepartner mit hohem Einkommen hat.

Kommen wir zu einem weiteren „Haken" der Mini-Pension. Die Zahlung wird spätestens beim Eintritt ins gesetzliche Rentenalter - also mit 67 Jahren - eingestellt, da dann die Altersrente einspringt. Doch auch hier wird es finanziell nicht wirklich besser. Im Gegenteil! Wahrscheinlich wird der staatliche Rentenanspruch recht überschaubar ausfallen, weil die Bundeswehr zwar die bis zu 25 Dienstjahre als SaZ voll nachversichert, aber das Brutto-Einkommen während der Dienstzeit im Vergleich zur zivilen Wirtschaft recht mager gewesen ist. Das bedeutet weniger Entgeltpunkte und damit weniger Rente. Wer hier nicht privat vorsorgt, hat schon verloren.


Unser Fazit

Alles in allem sollte es sich jeder SaZ sehr genau überlegen, ob er eine Verpflichtungserklärung für mehr als 20 Jahre unterschreibt. Denn trotz den 60 Monaten an BFD-Ansprüchen und Dienstzeitversorgung - die man ebenfalls schon ab SaZ 12 erwirbt - muss man sich später nach DZE auf dem Arbeitsmarkt als knapp 50-jähriger behaupten. Wer hier keine klare Strategie für die Zeit nach der Bundeswehr mitbringt, wird es trotz dem propagierten Fachkräftemangel wirklich schwer haben eine adäquate Stelle zu finden. Und wer allein auf die Mini-Pension baut, der wird schnell sein blaues Wunder erleben!
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